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"Bilder mit schrecklichem Hintergrund" - Süddeutsche Zeitung

Die Süddeutsche Zeitung vom 21.12.2006 beschäftigt sich in einem großen Leitartikel auf S. 3 mit dem Thema der Restitution von Kunstwerken an die Erben der ehemaligen jüdischen Eigentümer. Unter der Überschrift "Bilder mit schrecklichem Hintergrund - Die Nachfahren jüdischer Kunstsammler suchen nach Spuren des einst verlorenen Eigentums" hinterfragt der Artikel die Geschichte der Einteignung. Insbesondere die Geschichte des aus Dresden stammenden Sammlers und Rechtsanswalts Glaser wird dargestellt. Dabei wird auch auf die aktuelle Ausstellung in Dresden Bezug genommen, zu der nicht nur Kunstliebhaber, sondern auch Detektive, Erben und Rechtsanwälte kommen, um evtl. zu restituierende Gemälde zu identifizieren. Es seien schon für 3 Kunstwerke aus der Ausstellung Ansprüche erhoben worden.

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 21.12.2006, S. 3 

 
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insofern insoweit instanz institut institute institution institutionen institutions instituts instrumente instruments intensiver interessant interesse interessen interessenabwägung interessenten interessierte interessierten interest interested international internationale internationalen internationaler internationales internet interpol interpretation intimsphäre inverkehrbringen investigate investigation investment inwieweit inzwischen iranische iranischem iranischen italian italien italienische jacques jahresfrist jahrestag jahrhundert jahrhundertealten jahrhunderts january jedenfalls jegliche jenseits jeweiligen jeweils joachim journal judaica judgment jurisdiction juristen juristischen justice jährigen jährlich jüdische jüdischem jüdischen jüdischer kammergericht karlsruhe katalog kategorien katzenburg keinerlei keineswegs kenntnis kenntnisnahme kerstin kingdom kirchengemeinde kircheninnenraums kirchner kirchners kisters kleinen kleinere klicken klitschko klägerin klägers klärung 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kunstrückgabeg kunstrückgabegesetz kunstsammler kunstsammlung kunstsammlungen kunstschätze kunstwerk kunstwerke kunstwerken kunstwerkes kunstwerks kurator könnten körperliche künftig künstler künstlerische künstlerischen künstlerischer künstlern künstlers künstlersozialabgabe küppers kürzlich landesbibliothek landeshauptstadt landesmuseum landesverteidigung landgericht landgerichts landschaft lawyers lediglich legislation legitimation legitimierten legitimität lehmann lehrter leihgabe leihgaben leihgeberin leipzig leistung leistungen leistungsschutzrecht leistungsschutzrechts leitung lenbachhaus leopold leopoldmuseum letzten letztlich liability liberative libraries library lichtbildmappe liebmann lieferte liegende limbach lissitzky litauen literarisches literatur location loewenheim looting lostart louisiana luhmann ländern lösungen machten magdeburg maintain management maritime marktwert material materialien materials materielle materiellen matters matthias mauerteile maßgabe maßgaben 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restitutions restitutionsanfragen restitutionsbegehren restitutionsentscheidung restitutionsfragen restitutionspraxis restitutionsverfahren resulted results reviewed revision richard richter richterin richters richtet richtig richtigkeit richtlinie richtlinien rietberg rightful romanfigur rosenberg rowland rudolph rundfunkanstalt russischen rückerstattung rückerstattungsgesetze rückerstattungsrecht rückerstattungsrechts rückführung rückgabe rückgabeanspruch rückgabeansprüche rückgabepraxis rückkauf rücksicht rüdiger sachsen sachverhalt sachverständigen safeguarding salvador sammler sammlers sammlung sammlungen satzung schaden schadensersatz schafft schaffung schalterhalle schatzes scheint schenkung schiedsgericht schiedsgerichts schiedsspruch schiedsspruchs schiele schildert schilderte schilderung schilderungen schlemmer schließlich schließt schloss schluss schlüssel schnell scholars schreiben schricker schriftlichen schritt schritte schulze schutzdauer schutzes schwach schweiz 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stellten stellung stellungnahme stellungnahmen stellvertreter stiftung stiftungen strafbar strafrechtlichen strategies straßenszene streben streitfall streitgegenständliche streitgegenständlichen strittige strongly studiert studies stufenklage stuttgart stuttgarter stärker stärkung stünden stützen subject subsequently substantiiert suffered summarischer summary supplant support survivors switzerland symposium systematic systems sächsischen sämtliche süddeutsche süssmuth tagungsband tatsache tatsachen tatsächlich tatsächliche tatsächlichen tatzkow tauchte tegethoff teilnehmer teilnehmerinnen teilweise telegraph terezin territory theartnewspaper theater theaterstück theorie therefore thomschitz through tiepolo tochter tonfolge tonträger tonträgerherstellers tonträgern tonträgers tragende transaktion transaktionen transfer transferred transparenter transparenz treasure trechsel treffen treppenanlage trotzdem trustees turmschanzenstraße tätigkeit täuschung uhranhörung umfangreichen umfassen umfassend umfassende umfrage umgesetzt umgestaltung umsetzung umstand umstrittenen umstände umständen unabhängig unbekannt unbekannte understanding underwater uneingeschränkt ungeachtet unidroit universit universitaetsbibliothek university universität unmittelbar unmittelbaren unmittelbarer unmittelbares unmöglich unprecedented unrecht unrechtmäßig unterdessen unterlagen unterlassung unterlassungsanspruch unternehmen unternehmens unterricht untersagt unterschiede unterstützen unterstützt unterstützung untersucht untersuchte untersuchung unterzeichnet unzulässig unzumutbare uraufführung urheber urheberrecht urheberrechtlich urheberrechtliche urheberrechtlichen urheberrechts urhebers urkunde urkunden ursprünglich ursprünglichen urteils various venedig venezianischen verabschiedung veranstalter veranstalteten veranstaltung verantwortung verarbeitung verbessern verbessert verbindung verbleib verbliebenen verborgen verbracht verbreitung verbringung verbunden verdacht vereinbart vereinbarten vereinbarung vereinbarungen vereinigten vereinigung verfahren verfahrens verfasser verfassung verfassungsbeschwerde verfassungsgerichtshof verfassungsrechtlich verfolgt verfolgte verfolgten verfolgung verfolgungsbedingt verfolgungsbedingten verfolgungsbedingter verfremdung verfügen verfügung verfügungsbekl verfügungskl vergangenen vergangenheit vergleich verhaftet verhalten verhandlung verhandlungen verhindern verhinderung verhältnis verhütung verjährt verjährung verjährungsfrist verkauf verkaufen verkaufs verkauft verkehr verkäufe verkäufer verlagerter verlangen verlangt verlassen verletzt verletzung verliehen verloren verlorene verlust verluste verlängern vermitteln vermittelt vermutet vermutlich vermutung vermögen vermögens vermögensentziehung vermögensfragen vermögensgegenstände vermögensverlust vermögenswerte verordnung verpflichtet verpflichtung versachlichung versandt verschiedene verschiedenen verschollen verschwinden versehen versicherung version verstarb versteigert versteigerung verstorbenen verstoß verstoßen verständnis versucht verteilung vertrag vertraglich vertragliche vertraglichen vertragsstaat vertragsstaaten vertragsstaats vertreten vertreter vertreterin vertretung vertritt verträge vervielfältigungsstück vervielfältigungsstücke verwaltungsakten verwaltungsgericht verweigert verweis verwenden verwendet verwendung verwertung verwertungsrecht verwies verwiesen verwirklichung verzeichnis verzeichnisse verzeichnisses verzicht veränderung veränderungen veräußern veräußerte veräußerung veröffentlichen veröffentlicht veröffentlichung veröffentlichungen victims vielfalt vielmehr vielzahl vivaldi vivaldis vollständige vollständigen vollständiger vollständigkeit volltext voluntary voraussetzung voraussetzungen voraussichtlich voraussichtlichen vorbereitung vorbild vorbringen vorfrage vorgang vorgehen vorgehensweise vorgelegt vorgelegten vorgenommen vorgesehene vorgetragen vorhanden vorkaufsrecht vorliegen vorliegenden vorläufig vorläufige vornehmen vornherein vorrang vorschlag vorschrift vorschriften vorsitz vorsitzende vorsitzenden vorsitzender vorstand vortrag vortragen vortrags vorträge vorzulegen völkerrechtlichen wahrheit wahrnehmen wahrnehmung waldschlösschenbrücke waldschlößchenbrücke wandtke warenverkehr washington washingtoner website websites wechselnden wegfall weidler weitaus weiterführende weiterhin weizsäcker welcome welfare welterbekomitee welterbekonvention welterbestatus weltkrieg weltkrieges weltweit weniger werkstücke werkstücks werkvermittler wertsteigerung wertungsfragen wertvolle wertvollen wesentliche wesentlichen wesentlicher weshalb wettiner whether wichtig wichtigen widerlegt widerspruch wiedergabe wiedergutmachung wiederholt wiederum wildenstein wilhelm wirklichkeit wirkung wirtschaft wirtschaftliche wirtschaftlichen wirtschaftsrecht wissenschaft wissenschaftler wissenschaftliche wissenschaftlicher withers without wohnung workshops worldwide wortfolge wortlaut während wünschenswert 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NS-Raubkunst: Gemälde bleibt im Besitz des Museums
Geschrieben von Melanie Schloß   
Thursday, 12. April 2012

Im Restitutionsstreit um das Gemälde "Leuchtturm mit rotierenden Strahlen“ von Paul Adolf Seehaus erzielte das Kunstmuseum Bonn mit den Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim eine Einigung.

Das Museum darf das Bild behalten, während die Erben eine finanzielle Entschädigung erhalten.

Mehr unter:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/ns-raubkunst-der-leuchtturm-bleibt-11715710.html

http://www.handelsblatt.com/panorama/kunstmarkt/paul-adolf-seehaus-kompromiss-mit-flechtheim-erben/6501938.html

 

 
Kunstdiebstahl: Cézanne-Gemälde aufgetaucht
Geschrieben von Melanie Schloß   
Thursday, 12. April 2012

Das vor vier Jahren aus dem Schweizer Privatmuseum Bührle gestohlene Gemälde "Knabe mit roter Weste" von Paul Cézanne ist wieder aufgetaucht. Aufgefunden wurde es in Belgrad und wird derzeit von der Polizei untersucht.

Weitere Informationen unter folgendem Link:

http://www.zeit.de/kultur/kunst/2012-04/cezanne-gemaelde-belgrad

 

 

Letzte Aktualisierung ( Thursday, 12. April 2012 )
 
Pressemitteilung zur Konferenz "Cross border movement of cultural goods"
Geschrieben von Melanie Schloß   
Wednesday, 11. April 2012

Die Pressemitteilung zur Konferenz der Hellenic Society for Law and Archaeology:

 

Grenzüberschreitender Verkehr von Kulturgütern:

Aktuelle Herausforderungen für Gesetzgeber

Experten versammeln sich in Athen zur Problemanalyse

Gutes Timing für die Umsetzung der Konventionen der Europäischen Kommission,der UNESCO und von UNIDROIT
ATHEN, 3. April 2012 - Die rechtlichen Fragen bezüglich des Schutzes von Kulturgütern - wie Gemälde, Skulpturen, religiöses Eigentum und archäologische Stücke – stehen derzeit international im Rampenlicht. UNIDROIT und die UNESCO werden in den kommenden Monaten Vorschläge überprüfen und versuchen, neue Normen und Vorschriften für den Austausch von Kulturgütern zu erarbeiten.

Um neues Licht auf die drängenden Grundfragen zu werfen, widmet die Griechische Gesellschaft für Recht und Archäologie (Hellenic Society for Law and Archaeology, www.law-archaeology.gr), in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V. (www.ifkur.de) und mit Unterstützung des Schweizerischen Bundesamtes für Kultur, seine Jahreskonferenz diesem Thema. Experten aus Österreich, der Schweiz, Deutschland und Griechenland werden sich am 19. Mai 2012 im Akropolis-Museum mit den Fragen des «grenzüberschreitenden Verkehrs von Kulturgütern» beschäftigen.


Die Konferenz wird die Herausforderungen in den Blick nehmen, die aus dem grenzüberschreitenden Verkehr von Kulturgütern erwachsen und die Stärken und Schwächen der beiden wichtigsten Konventionen (UNESCO 1970 und UNIDROIT 1995) anhand der bisher gemachten Erfahrungen identifizieren und auf Trends in der aktuellen europäischen und nationalen Gesetzgebung eingehen. Die Konferenz bietet ein Forum zur Diskussion der Reformen, die derzeit vorgeschlagenen werden. Zudem werden Fallstudien aus Griechenland, der Schweiz, Deutschland und Österreich behandelt.

Die Veranstaltung, die kostenlos und öffentlich ist, richtet sich an Archäologen, Kuratoren, Galerien, Sammler, Kunststudenten, Juristen, Museumsangestellte und Mitarbeiter, kulturelle Einrichtungen, Versicherungen, Mitarbeiter des Ministeriums für Kultur und Tourismus, Polizei- und Zollbeamte.

"Wir freuen uns, Gastgeber dieser bedeutenden kunst- und kulturgüterschutzrechtlichen Konferenz zu sein, die die erste ihrer Art in Griechenland ist", sagt Ira Kaliampetsos, Organisatorin und Gründungsmitglied der Griechischen Gesellschaft für Recht und Archäologie. „Es ist passend, dass Athen, das ein solch reiches Kulturerbe hat, die erste Station für viele der wichtigen Teilnehmer sein wird, um dann auf die bevorstehenden UNESCO- und UNIDROIT-Treffen nach Paris zu fahren." Sie fügt hinzu: "Es ist zwingend notwendig, dass sich die Länder bezüglich des grenzüberschreitenden Verkehrs von Kulturgütern besser verständigen. Die gegenwärtige Situation, mit unklaren Gesetzen und teilweise planlosen Umsetzung, sollte verbessert werden. Die Konferenz zielt darauf ab, ein komplexes Bild zu zeichnen – es gibt nicht nur Schwarz und Weiß".

Die Griechische Gesellschaft für Recht und Archäologie (HSLA) ist eine Non-Profit-Organisation, die im September 2006 in Athen mit dem Ziel gegründet wurde, ein Forum für Rechtsanwälte und Archäologen zu bilden, die sich interdisziplinär der Erforschung und Entwicklung des Kulturgüterschutzrechts mit Schwerpunkt im Bereich Altertümer widmen.

 

 
Konferenz: Grenzüberschreitender Verkehr von Kulturgütern
Geschrieben von Melanie Schloß   
Wednesday, 11. April 2012
Die Griechische Gesellschaft für Recht und Archäologie (www.law-archaeology.gr) widmet in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Kunst und Recht (IFKUR) und mit Unterstützung des Schweizerischen Bundesamtes für Kultur, seine jährliche Konferenz dem Thema des Kulturgüterschutzes. Experten aus Österreich, der Schweiz, Deutschland und Griechenland werden die Reformen diskutieren und Fallstudien behandeln.
 
 Programm:
International Conference on the Protection of Cultural Goods
Cross border movement of cultural goods
UNESCO Convention 1970 –UNIDROIT Convention 1995- European Union Law 
Greece, Switzerland, Germany and Austria

 

Provisional Program

(May 19, 2012)

 

09.30                          Guided tour through Acropolis Museum (for the Speakers)

 
10:45                          Opening speech (HSLA)
                                 Greek Minister of Culture 
                                 Director of the Acropolis Museum
 
INTERNATIONAL AND EUROPEAN ASPECTS

 

Chairperson           Dr. Yannis Ktistakis, Lecturer, Faculty of Law, University of Thrace   (HSLA)

 

11:00                          Key note address: an overview of the situation

Prof. Dr. Kerstin Odendahl, Co-Director of the Walther Schücking Institute for International Law, Kiel, Germany 

11:20                          The 1970 UNESCO Convention and its Application: Unexpected Potential ?

                                   Prof. Marc-André Renold, Director Art-Law Centre, University of Geneva

11:40                         The 1995 UNIDROIT Convention: its application and influence                                           

Ms. Marina Schneider, Senior Officer, UNIDROIT

12:00                         European Union                                                  (Title to be submitted)

Prof. Marie Cornu, Director of Research, CNRS

12:20                          International Principles and Trends in Cultural Property Law

Irini Stamatoudi, LL.M., Ph.D., Hellenic Copyright Organization, Director

12:40                         Discussion

13:00                          Break


NATIONAL ASPECTS

 

Chairperson           Prof. Dr. Matthias Weller, EBS University, Wiesbaden   (IFKUR)

 

13:30                         Greek law

Dr. Artemis Papathanassiou, Legal Advisor, Ministry of Foreign Affairs

13:50                         Swiss law  

RA Benno Widmer, M.A., M Law, Head, International Transfer of Cultural Property, Swiss Federal Office of Culture

14:10                         German law

Dr. Robert Peters, Legal Officer, Federal Government Commissioner for Culture and Media

14:30                         Austrian law

Dr. Christoph Bazil, Austrian Federal Ministry for Education, Arts and Culture

14:50                         Discussion and Conclusions

20:00                         Dinner for the Speakers

 
 
 
Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 11. April 2012 )
 
Symposium "Kunstauthentifizierung - Innovative Technologien zur Überprüfung von Originalen"
Geschrieben von Melanie Schloß   
Wednesday, 11. April 2012

Das Kunstauktionshaus Lempertz veranstaltet ein Symposium zum Thema "Kunstauthentifizierung - Innovative Technologien zur Überprüfung von Originalen", das in Kooperation mit der GMP München am Freitag, den 20. April 2012 in Köln stattfinden wird. In diesem Zusammenhang stellt Lempertz ein neues Untersuchungsgerät vor, das eine zerstörungsfreie Materialanalyse ermöglichen soll.

Direkter Link zur Seite:

 http://www.lempertz.com/fileadmin/pdf/FlyerSymposium.pdf

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 11. April 2012 )
 
Konferenz der Canadian Museums Association in Québec
Geschrieben von Melanie Schloß   
Wednesday, 11. April 2012

Die Konferenz findet statt vom 23.-27. April 2012 und geht in mehreren Workshops und Vorträgen auf museumsrechtliche Fragen ein.

Weitere Informationen und Programm unter:

http://www.museums.ca/home/?n=14-98-284

 

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 11. April 2012 )
 
München: "Restitution ohne Anspruch - gerechte Lösungen jenseits des Rechts",
Geschrieben von Weller   
Wednesday, 28. March 2012

Der Anwaltstag 2012 in München steht unter dem Motto „Die Kunst Anwalt zu sein – Kunst, Kultur und Anwaltschaft“. Mit diesem Motto beschäftigen sich eine Schwerpunktveranstaltung in drei Blöcken am Donnerstag, 14. Juni 2012 und Freitag, 15. Juni 2012 sowie viele der Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse.

Einer der drei Blöcke betrifft das Thema: "Restitution ohne Anspruch – gerechte Lösungen jenseits des Rechts" - Podiumsdiskussion mit Rechtsanwältin Dr. Imke Gielen, Berlin, Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Raue, Berlin, Prof. Dr. Matthias Weller, Universität Heidelberg:

Moderation: Rechtsanwalt Dr. Christian Duve, Frankfurt/Main

Programm und weitere Informationen: http://anwaltverein.de/downloads/Anwaltstag/DAT-2012/01-Programm16.03.12.pdf

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 28. March 2012 )
 
"Sumpflegende" geht vor Gericht
Geschrieben von Weller   
Wednesday, 28. March 2012

Der Focus vom 27.03.2012 berichtet in seiner online-Ausgabe:

"Die Erben der Kunstsammlerin Sophie Lissitzky-Küppers fordern das Bild von der Stadt München zurück und haben beim Landgericht eine Klage auf Herausgabe eingereicht, wie ihr Anwalt Christoph von Berg am Dienstag mitteilte. Das Landgericht konnte den Eingang der Klage zunächst noch nicht bestätigen. Die Stadt und die Gabriele Münter- und Johannes Eicher-Stiftung hatten das Bild 1982 für die Galerie im Lenbachhaus gekauft."

Volltext: http://www.focus.de/kultur/kunst/kunst-raubkunst-streit-um-klees-sumpflegende-vor-gericht_aid_728638.html

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Kunst: Raubkunst-Streit um Klees „Sumpflegende“ vor Gericht - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/kultur/kunst/kunst-raubkunst-streit-um-klees-sumpflegende-vor-gericht_aid_728638.html

 

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 28. March 2012 )
 
Plakatsammlung Sachs wird dem Erben zugesprochen
Geschrieben von Melanie Schloß   
Friday, 16. March 2012

Der Bundesgerichtshof entschied heute in der Restitutionssache Plakatsammlung Hans Sachs zugunsten desErben Peter Sachs (V ZR 279/10). Der Bundesgerichtshof erklärt hierzu:

"Der u.a. für Ansprüche aus Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Eigentümer eines durch nationalsozialistisches Unrecht entzogenen Kunstwerks, dieses nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (§ 985 BGB) von dem heutigen Besitzer herausverlangen kann, wenn das Kunstwerk nach dem Krieg verschollen war und deshalb nicht nach den Vorschriften des alliierten Rückerstattungsrechts zurückverlangt werden konnte.

Die Entscheidung betrifft die kulturhistorisch wertvolle Plakatsammlung des jüdischen Zahnarztes Dr. Hans Sachs, die sich heute im Besitz des Deutschen Historischen Museums, einer Stiftung Öffentlichen Rechts, befindet. Das Reichspropagandaministerium ließ die Sammlung 1938 aus der Wohnung von Dr. Sachs in Berlin-Schöneberg wegnehmen. Dr. Sachs emigrierte Ende 1938 in die USA. Nach dem Krieg war die Sammlung verschollen. Für ihren Verlust bekam Dr. Sachs 1961 im Vergleichsweg eine Wiedergutmachungszahlung von 225.000 DM nach dem Bundesrückerstattungsgesetz. Erst später erfuhr er, dass Teile der Sammlung in einem Museum der DDR aufgetaucht waren. Dr. Sachs starb 1974 und wurde von seiner Frau beerbt. Sie starb 1998, ohne nach der Wiedervereinigung irgendwelche Ansprüche wegen der Sammlung erhoben zu haben. Sie wurde von dem Kläger, dem Sohn Dr. Sachs", beerbt.

Der Kläger hat von dem Deutschen Historischen Museum (Beklagte) zunächst die Herausgabe von zwei Plakaten ("Dogge" und "Die blonde Venus") verlangt. Die Beklagte wollte im Wege der Widerklage festgestellt wissen, dass der Kläger nicht Eigentümer der Plakatsammlung sei, hilfsweise, dass er nicht berechtigt sei, die in ihrem Besitz befindlichen Plakate heraus zu verlangen. Das Landgericht Berlin hat die Beklagte zur Herausgabe des Plakats "Dogge" verurteilt und weitergehende Klage sowie die Widerklage abgewiesen. Auf die Berufung des Museums hat das Kammergericht – unter Abweisung aller übrigen Anträge – gemäß dem Hilfswiderklageantrag der Beklagten festgestellt, dass der Kläger nicht berechtigt ist, die sich im Besitz der Beklagten befindlichen Plakate aus der Sammlung seines Vaters heraus zu verlangen.

Die Revision des Klägers hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt. Die Herausgabe des Plakats "Die blonde Venus", welches nicht zweifelsfrei der Sammlung Sachs zugeordnet werden konnte, hatte der Kläger zuletzt nicht mehr verlangt. Die Anschlussrevision der Beklagten, mit der diese den Hauptwiderklageantrag (Feststellung, dass der Kläger nicht Eigentümer der Plakatsammlung ist) weiterverfolgt hatte, hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Damit ist festgestellt, dass der Kläger Eigentümer der Plakatsammlung ist und diese von der Beklagten herausverlangen kann.

Der Bundesgerichtshof ist, wie schon das Kammergericht, davon ausgegangen, dass Dr. Sachs das Eigentum an der Plakatsammlung zu keiner Zeit verloren hat. Insbesondere ließ sich nicht feststellen, dass er die Sammlung, die sich bis zur Wegnahme im Jahr 1938 in seinem Besitz befand, zuvor an einen zum Ankauf bereiten Bankier übereignet hatte. Der Zugriff des Reichspropagandaministeriums änderte die Eigentumsverhältnisse nicht, denn es handelte sich um eine Wegnahme ohne förmlichen Enteignungsakt. Dass die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz von 1941, in welcher der Verfall jüdischen Vermögens angeordnet wurde, wegen ihres Unrechtsgehalts keine Rechtswirkungen zu erzeugen vermochte, hat der Bundesgerichtshof bereits 1955 entschieden.

Die besonderen Regelungen über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts verdrängen nicht den zivilrechtlichen Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB) des Klägers. Das Vermögensgesetz findet hier keine Anwendung, weil die Wegnahme der Plakatsammlung nicht im (späteren) Beitrittsgebiet, sondern im Westteil Berlins stattfand. Die Vorschrift des Art. 51 Satz 1 der Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin (REAO*) und das Bundesrückerstattungsgesetz schließen den Anspruch ebenfalls nicht aus. Zwar hat der Bundesgerichtshof in den 1950er Jahren entschieden, dass Ansprüche, die sich aus der Unrechtmäßigkeit einer nationalsozialistischen Enteignungsmaßnahme ergeben, grundsätzlich nur nach Maßgabe der zur Wiedergutmachung erlassenen Rückerstattungs- und Entschädigungsgesetze und in dem dort vorgesehenen Verfahren verfolgt werden können. Diesen Vorschriften kommt aber dann kein Vorrang gegenüber einem Herausgabeanspruch nach § 985 BGB zu, wenn der verfolgungsbedingt entzogene Vermögensgegenstand – wie hier und anders als in den bislang durch den Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen – nach dem Krieg verschollen war und erst nach Ablauf der Anmeldefrist für Rückerstattungsansprüche (hier gemäß Art. 50 Abs. 2 Satz 1 REAO am 30. Juni 1950) wieder aufgetaucht ist. War der Verbleib des entzogenen Gegenstands bis zum Ablauf dieser Frist unbekannt, konnte der Geschädigte im Rahmen des Rückerstattungsverfahrens nicht dessen Rückgabe erreichen, sondern nur eine Entschädigung in Geld verlangen. Bliebe es auch nach Wiederauftauchen des entzogenen Gegenstands dabei, wäre dem Geschädigten - trotz fortbestehenden Eigentums - durch die alliierten Rückerstattungsvorschriften jede Möglichkeit genommen, die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands zu verlangen. Auf diese Weise würde das nationalsozialistische Unrecht perpetuiert. Das ist jedoch mit dem Zweck der alliierten Rückerstattungsvorschriften, die Interessen der Geschädigten zu schützen, nicht zu vereinbaren.

Der Herausgabeanspruch ist entgegen der Auffassung des Kammergerichts nicht verwirkt. Dass er in den ersten 16 Jahren nach der Wiedervereinigung nicht geltend gemacht worden ist, genügt nicht hierfür nicht.

Urteil vom 16. März 2012 – V ZR 279/10

Kammergericht Berlin – Entscheidung vom 28. Januar 2010 – 8 U 56/09

Landgericht Berlin – Entscheidung vom 10. Februar 2009 – 19 O 116/08

Karlsruhe, den 16. März 2012

* Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin der Alliierten Kommandantur Berlin – REAO - (BK/O (49) 180 vom 26. Juli 1949)

Art. 1 Grundsätze

(1) Zweck dieser Anordnung ist es, in möglichst großem Umfange beschleunigt die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (Sachen und Rechte) an natürliche oder juristische Personen zu bewirken, denen sie in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 … aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, der politischen Auffassung oder der politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus ungerechtfertigt entzogen worden sind…….

(2) Feststellbare Vermögensgegenstände, die aus den Gründen des Abs. 1 ungerechtfertigt entzogen worden sind, können nach den Vorschriften dieser Anordnung zurückverlangt werden.

Art. 51 REAO Verhältnis zum ordentlichen Rechtsweg

Ansprüche, die unter diese Anordnung fallen, können, soweit in ihr nichts anderes bestimmt ist, nur in dem Verfahren nach dieser Anordnung und unter Einhaltung ihrer Fristen geltend gemacht werden. Ansprüche aus anderen Gründen, die nicht unter diese Anordnung fallen, können im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501"

 

Das Deutsche Historische Museum (DHM) hat eine Pressemitteilung herausgegeben:

http://www.dhm.de/presseinfos/Pressemitteilung_2012_16_03.pdf

Weitere Artikel:

http://www.zeit.de/kultur/kunst/2012-03/raubkunst-plakatsammlung-sachs

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/urteil-des-bundesgerichtshofs-museum-muss-ns-raubkunst-zurueckgeben-11686399.html

http://www.sueddeutsche.de/kultur/bgh-grundsatzurteil-zu-ns-raubkunst-museum-muss-plakatsammlung-zurueckgeben-1.1310547

http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/news/161282/index.html

 

Letzte Aktualisierung ( Saturday, 17. March 2012 )
 
EU-Kommission fordert Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Kunst
Geschrieben von Melanie Schloß   
Wednesday, 14. March 2012

monopol berichtet über die aktuelle Diskussion über die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Kunst:

"Die Brüsseler Behörde forderte Deutschland am Montag auf, die abgesenkte Mehrwertsteuer für Kunst- und Sammlerstücke anzuheben. Für sie gilt in Deutschland eine Mehrwertsteuer von sieben Prozent anstatt der üblichen 19 Prozent.

Der EU-weite Mindestsatz für die Umsatzsteuer liegt bei 15 Prozent. Je nach Land gibt es Ausnahmen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Da Deutschland keine Sondergenehmigung für Kunstgegenstände hat, drohen nun ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und Geldstrafen."

Volltändiger Artikel auf:

http://www.monopol-magazin.de/artikel/20105129/EU-Kommission-gegen-abgesenkte-Mehrwertsteuer-fuer-Kunst.html

 

 

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 14. March 2012 )
 
Kunstraub in einem Antiquitätenhaus
Geschrieben von Kemle   
Wednesday, 14. March 2012

boennigheimerzeitung.de berichtet: "Remshalden - Bei einem Kunstraub in einem Antiquitätenhaus in Remshalden (Rems-Murr-Kreis) ist ein Service im Wert von mehr als zwei Millionen Euro gestohlen worden, ein 143-teiliges Kaffee-, Speise- und Waschservice samt Silberlöffeln und Krügen. "Es gilt als das kleinste Service der Welt und ist aus Meißener Porzellan", sagte ein Polizeisprecher. Eine sechsköpfige Ermittlungsgruppe soll den Fall klären. Zwei Räuber in Radlertrikots und Helmen hatten den 58 Jahre alten Inhaber des Antiquitätenhauses bedroht und Geld verlangt. Die Unbekannten entkamen mit mehreren zehntausend Euro. Der gefesselt zurückgelassene 58-Jährige konnte sich befreien und die Polizei rufen. Die Täter beschädigten bei ihrer Flucht auch einiges an Porzellan."

Quelle:  http://www.boennigheimerzeitung.de/bz1/news/suedwestumschau_artikel.php?artikel=6162591

 
Die Republik erbt Klimt
Geschrieben von Kemle   
Monday, 12. March 2012

Die Wiener Zeitung berichtet: "Wien. Nach schmerzlichen Abgängen mehrere Bilder von Gustav Klimt durch Restitution der Erben von Adele Bloch-Bauer hat das Belvedere 2012 Grund zum Feiern: Kunstsammler Peter Parzer, der bereits jahrelang die Ausstellungs- und Forschungstätigkeit des Hauses unterstützte, überließ zwei Klimt-Werke und mehr als 50 Werke von Gerhart Frankl sowie Hauptwerke von Georg Merkel, Herbert Boeckl, Tina Blau, Jean Egger, Oskar Laske und Kurt Moldovan der Republik. Direktorin Agnes Husslein-Arco soll dabei einen nicht ganz unwesentlichen Beitrag geleistet haben, die Abwicklung des Nachlasses lief über die Finanzprokuratur der Republik, die Präsentation mit Ministerin Claudia Schmied. Parzers besondere Entscheidung in marktorientierten Zeiten wie diesen zeigt allerdings auch, dass ein Horten von besonderen Kunstaktien im privaten Wohnzimmer, oder gar im Tresor, offenbar nicht glücklich macht."

Vollständiger Artikel und Link"  http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wzkunstgriff/kunst/442594_Die-Republik-erbt-Klimt.html

 
Verluste auf beiden Seiten
Geschrieben von Kemle   
Monday, 12. March 2012

Deutschland Radio berichtet:

"Beutekunst: Das Projekt "Russische Museen im Zweiten Weltkrieg" will für mehr Verständnis sorgen
Von Jürgen König
Im Zweiten Weltkrieg sind auf deutscher und russischer Seite Zehntausende von Kunstwerken verschwunden - entwendet von den jeweiligen Besatzern. Eine neue deutsch-russische Initiative will sich nun auf Spurensuche begeben, frei von politischen und juristischen Vorbehalten."

Vollständiger Artikel und Link: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/1698916/

 

 
Kunstrechtstagung im Rahmen der Art Basel
Geschrieben von Melanie Schloß   
Tuesday, 6. March 2012

Die Juristische Fakultät der Universität Basel veranstaltet am Freitag, 15. Juni 2012, 09.15 -17.15 Uhr, eine Tagung zu kunstrechtlichen Themenfeldern.

 Alle Informationen finden Sie auf der Webseite:

https://ius.unibas.ch/weiterbildung/recht-aktuell/2012/kunst-recht/

Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 6. March 2012 )
 
Romako-Aquarell aus Albertina wird zurückgegeben
Geschrieben von Kemle   
Monday, 5. March 2012

Die Kleine Zeitung (AT) berichtet: "Der Kunstrückgabebeirat hat sich in seiner Sitzung am Freitag in vier Fällen für eine Restitution ausgesprochen: Aus der Albertina wird das Anton Romako-Aquarell "Liegender Hund" zurückgegeben, aus dem Belvedere ein Ölgemälde von Eduard Grützner, aus dem MAK zwei Bilderrahmen und aus dem Völkerkundemuseum zwei Artefakte. In drei Fällen sprach sich der Beirat gegen eine Restitution aus.[...]"

Quelle und vollständiger Artikel: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/kultur/2961144/romako-aquarell-albertina-zurueckgegeben.story

 
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(General) Die Griechische Gesellschaft für Recht und Archäologie (www.law-archaeology.gr) widmet in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Kunst und Recht (IFKUR) und mit Unterstützung des Schweizerischen Bundesamtes für Kultur, seine jährliche Konferenz d...

Conférence "Restauration des objets d'art et biens culturels"
Juni 5, 2012 (08:00 - 2359)
(General) Conférence Restauration des objets d'art et biens culturels Mardi 5 juin 2012 Lieu Musée d’Art et d’Histoire Rue Charles-Galland 2 1206 Genève

Art Basel "Recht aktuell"
Juni 15, 2012 (09:15 - 1730)
(General) Seminar der Juristischen Fakultät, Universität Basel mit den Themen: - Verhältnis des Kunstsammlers zum Fiskus - Miturheber, Gehilfen und Bearbeiter in der bildenden Kunst, Aktions- und Videokunst - Sorgfaltspflicht der Auktionshäuser - Echt oder ...

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