Vize-Kulturminister nach Kunstraub in Kairo festgenommen
Zwei Tage nach dem Diebstahl eines Van-Gogh-Gemäldes aus einem Kairoer Museum hat die Staatsanwaltschaft den stellvertretenden Kulturminister festnehmen lassen. Mohsen Schalaan und vier Wachleuten werde Nachlässigkeit und Pflichtverletzung vorgeworfen, berichtete die amtliche ägyptische Nachrichtenagentur MENA am Montag.
Als Band 2 der Schriftenreihe Kunst & Recht, Stämpfli Verlag Bern, ist der Tagungsband zur Veranstaltung der Juristischen Fakultät der Universität Basel. Der Band enthält die instruktiven Beiträge der gleichnamigen Tagung unter der Leitung von Peter Mosimann und Beat Schönenberger, die zugleich die Herausgeber sind.
Letzte Aktualisierung ( Saturday, 28. January 2012 )
Wien: Rechtsstreit um Schiele-Bilder
Geschrieben von Weller
Saturday, 28. January 2012
Das Internetmagazin OÖNachrichten.at berichtet:
"Um den Streitwert von mindestens 2,5 Millionen Euro ging es am 13. Jänner am Landesgericht Linz. Diesen Wert sollen drei Bilder (zwei von Egon Schiele, eines von Gustav Klimt) haben, die vor mehr als 60 Jahren verschwunden sein sollen und die seither – offiziell zumindest – niemand mehr gesehen hat. Im Oktober des Vorjahres wurde die Stadt Linz vom Obersten Gerichtshof (OGH) dazu verurteilt, 100.000 Euro Schadenersatz für eine verschwundene Zeichnung von Egon Schiele zu zahlen. Nun geht es um weitere drei Bilder. Das Kuriose daran: Mehr als 60 Jahre ist es her, die damals Beteiligten sind nicht mehr zu befragen, weil tot. Eventuell noch lebende und glaubwürdige „Zeugen“ aus der damaligen Zeit konnten nicht aufgetrieben werden. Es existieren nur zwei Leihscheine aus 1951, aus denen zu schließen ist, dass eine Frau aus Wien nach Linz gekommen war, um vier Bilder zu verleihen. Bestätigt wurde dies durch ein Papier mit dem Briefkopf der damaligen Neuen Galerie. Gefunden wurden die Leihscheine 1965 im Nachlass der Wienerin, die Erben zogen vor Gericht, weil ihrer Ansicht nach die damals im Dienste der Stadt Linz stehenden Galerie-Mitarbeiter die Bilder verschlampt hätten.
Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 18. January 2012 )
Interview: Voller Mehrwertsteuersatz für Lichtkunst
Geschrieben von Melanie Schloss
Wednesday, 14. December 2011
Auf artnet.de erschien ein Interview mit Birgit Maria Sturm, Geschäftsführerin des BVDG.
Henrike von Spesshardt sprach mit ihr über die neue EU-Verordnung für Lichtkunst und Lichtinstallationen, die nunmehr steuertechnisch als Wandleuchten gelten.
Letzte Aktualisierung ( Monday, 19. December 2011 )
Der 900-Euro-Teppich, der jetzt 7,5 Millionen kostet
Geschrieben von Administrator
Tuesday, 13. December 2011
Ein Prozess, der das Auktionswesen und das Kunstrecht neu prägen könnte: "Für einen Augsburger Auktionator wurde sein Beruf zum Albtraum: Den wertvollsten Teppich der Welt setzte er bei einer Versteigerung mit 900 Euro an. Nun steht er vor Gericht" berichtet die Welt Online. Der Prozess wird durch zwei Mitglieder des Instituts für Kunst und Recht IFKUR e.V. auf beiden Seiten vertreten. Das Auktionshaus wird durch Herr RA Prof. Peter Raue und der Einlieferer durch Herrn RA Hannes Hartung vertreten.
Quelle für Welt-Online: http://www.welt.de/vermischtes/article13755966/Der-900-Euro-Teppich-der-jetzt-7-5-Millionen-kostet.html
Simona Block in der Sächsischen Zeitung online vom 30.11.2011 berichtet:
" Die Rückkehr seit dem Zweiten Weltkrieg vermisster Kunstwerke in deutsche Museen ist aus Expertensicht Glückssache. „Ihr Verbleib kann in der Regel nicht recherchiert werden, da hilft uns nur der Zufall“, sagte der bei den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) tätige Provenienzforscher Gilbert Lupfer der Nachrichtenagentur dpa. „Auch wenn die Zahl der Entdeckungen seit der Öffnung nach Osteuropa zugenommen hat, sind Rückgaben weiter die Ausnahme.“ Allerdings helfe auch die Datenbank Lost Art, Ansprüche durchzusetzen. „Viele Bemühungen scheitern jedoch an Verjährungsfristen und rechtlichen Bewertungen.“ Nahezu aussichtslos seien etwa Ansprüche gegenüber staatlichen Museen und Einrichtungen in Russland, wo Beutekunst qua Gesetz zum Staatseigentum erklärt wurde. „Wir wissen, dass Objekte in Museen oder Privatbesitz sind, aber kommen nicht ran.“ Verhandlungen über Beutekunst lägen inzwischen brach, nur die Ukraine sei ein bisschen beweglicher. In den beiden früheren Sowjetrepubliken habe das Wissen über die eigenen Verluste noch ziemliche Lücken, da herrsche mitunter die Vorstellung, dass die Depots deutscher Museen voll von Kunstgut aus deren Bestand seien.
„Das trifft nicht zu“, sagte Lupfer. „Dass ein aus Russland stammendes Stück 40 Jahre DDR überstanden hat, ist eine große Ausnahme, ebenso wie Beutekunst in Privathänden im Westen“, erklärte er. „Wir wären ja fast froh, wenn wir für einen Austausch etwas hätten.“ Lupfer schätzt, dass nicht mehr als eine dreistellige Anzahl der derzeit noch vermissten und existenten Kunstwerke der SKD jemals zurückgeholt werden können. Seit der Rückgabe eines Großteils der 1945 von der Trophäenkommission der Sowjetarmee in Dresden beschlagnahmten Kunstgegenstände kehrten zwar Gemälde und Zeichnungen zurück. „Es werden aber wohl Einzelfälle bleiben.“
"Neue Ideen für Rückkehr verschleppter Kunstwerke nach Gotha"
Geschrieben von Weller
Thursday, 8. December 2011
Felix Voigt berichtet in der Thüringischen Allgemeinen vom 07.12.11.:
"Mit 15 mal 12 Zentimetern ist das jugendliche Selbstbildnis von Rembrandt geradezu winzig - und dennoch könnte der Verlust für Gotha kaum größer sein. 1945 wurde das Gemälde unter fragwürdigen Umständen fortgeschafft. Wird der Rembrandt jemals zurückkehren?
Mit am meisten würde sich Martin Eberle darüber freuen. Der Direktor der Stiftung Schloss Friedenstein hofft seit Jahren darauf, das Gemälde irgendwann wieder in Gotha zeigen zu können.
Die rechtliche und moralische Bewertung des Abtransports nach Kriegsende und des Verkaufs an die Bayerische Staatsgemäldesammlung in den 50er-Jahren beschäftigt Eberle schon lange. Besonders pikant: Die zweifelhafte Veräußerung des eigentlich noch in Thüringer Staatsbesitz befindlichen Rembrandts durch das Adelsgeschlecht derer von Sachsen-Coburg wurde mit öffentlichen Mitteln finanziert. Von der juristisch äußerst komplexen Materie habe er noch immer erst 20 Prozent durchschaut, so der Stiftungschef. Eberle. Im Vergleich dazu zeige sich vor allem das englischsprachige Ausland immer wieder großzügig, wie man an der kürzlich erfolgten Rückgabe des "Gnadenpfennig" aus dem 17. Jahrhundert sehen könne.
In Gang gebracht hatte die Debatte um die Rückkehr der "Raubkunst" Gothas Bürgermeister Knut Kreuch . Seine Forderung nach einer Rückgabe der Kunstwerke stieß jedoch in München auf taube Ohren. Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg, in dessen Besitz sich das in Gotha ebenso schmerzlich vermisste Echternacher Evangeliar befindet, nahm sich immerhin die Zeit, seine Haltung zu begründen. So erklärte Museumssprecher Christian Vogel, das Stück sei für sein Haus von höchster Bedeutung. Man sei der Auffassung, das Nationalmuseum als größtes kulturgeschichtliches Museum des deutschen Sprachraums sei der ideale Ort, diese "nationale" Kostbarkeit zu präsentieren. "Hätten wir es damals nicht gekauft, wäre das Echternacher Evangeliar heute wahrscheinlich im Besitz des Metropolitan-Museums in New York", so Vogel. Dass es jetzt in Nürnberg sei, "ist aus unserer Sicht ein ganz guter Kompromiss - Thüringen ist ja nicht weit weg."
Letzte Aktualisierung ( Thursday, 8. December 2011 )
Vermögensrechtliche Restitution schließt Kulturgutschutz nicht aus
Geschrieben von Kemle
Friday, 25. November 2011
Pressemitteilung des BVerwG Nr. 102 v. 24. 11. 2011:
BVerwG
Vermögensrechtliche Restitution schließt Kulturgutschutz nicht aus
Das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung – Kulturgutschutzgesetz – findet auch auf solche Vermögenswerte Anwendung, die ihren jüdischen Eigentümern durch nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen entzogen und nach der Wiedervereinigung gem. § 1 VI VermG restituiert worden sind. Zum Sachverhalt
Die Kläger sind Miteigentümer der Musikbibliothek Peters. Sie wenden sich gegen die Einleitung eines Verfahrens zur Eintragung der Musikbibliothek in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach dem Kulturgutschutzgesetz. Die Musikbibliothek gehörte zum Vermögen der C. F. Peters OHG in Leipzig, deren Gesellschafter Juden waren. Das Vermögen der OHG wurde 1938/1939 enteignet, der geschäftsführende Gesellschafter wurde 1942 in Auschwitz ermordet. Die nach der Wiedervereinigung gem. § 1 VI VermG rückübertragene Musikbibliothek befindet sich in der Stadtbibliothek Leipzig sowie – ein kleiner Teilbestand – im Bach-Archiv Leipzig. Nachdem die Dauerleih- und Verwahrungsverträge mit der Stadt Leipzig und dem Bach-Archiv im Juni/Juli 2004 (teilweise) gekündigt worden waren und die Kläger die Herausgabe einzelner Stücke der Musikbibliothek an das Auktionshaus Christie's Berlin/London begehrten, leitete das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ein Verfahren zur Eintragung der Musikbibliothek in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes ein. Die Einleitung des Verfahrens hat ein Ausfuhrverbot zur Folge, das bis zur Unanfechtbarkeit der – noch ausstehenden – Eintragungsentscheidung andauert. Die gegen die Einleitung des Eintragungsverfahrens erhobene Klage blieb vor dem VG Bautzen und dem OVG Dresden erfolglos (OVG Dresden, BeckRS 2009, 31468).
Entscheidung des BVerwG
Das BVerwG hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt und die Revision der Kläger zurückgewiesen. Die Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes auf nach § 1 VI VermG restituierte Vermögenswerte begegnet weder im Hinblick auf völkerrechtliche Vereinbarungen, namentlich die Grundsätze der Washingtoner Konferenz v. 3. 12. 1998, noch auf Verfassungs- und Unionsrecht Bedenken. Die Einleitung des Verfahrens ist auch im Übrigen rechtmäßig erfolgt. (BVerwG, Urt. v. 24. 11. 2011 – 7 C 12/10)
"Schwindel am Schmelzofen" - Die Suche nach einem Antikenfälscher
Geschrieben von Weller
Friday, 25. November 2011
Spiegel Online berichtet:
"Schwindel am Schmelzofen:Zuerst wurde die 'säugende Wölfin', das Sinnbild Roms, als Fälschung enttarnt. Nun bahnt sich neuer Ärger an. Gesucht wird ein genialer Antiken-Betrüger, der 'Spanische Meister'. Wer kennt sie nicht, die Bronze-Wölfin, die in Roms Kapitolinischen Museen die Zähne fletscht, während zwei Knäblein sich an ihren Zitzen laben? 2500 Jahre soll das Symboltier der Ewigen Stadt alt sein. Ein 'etruskischer' Bildhauer habe es geschaffen. So steht es in den Kunstführern. Doch nun zeigt sich: Das rund drei Zentner schwere Metall ist ein Imitat. Bereits im Jahr 2006 - nach einer umfassenden Restaurierung der Skulptur - hatte die italienische Kunstgeschichtlerin Anna Maria Carruba diesen Verdacht geäußert. ..."
Letzte Aktualisierung ( Friday, 25. November 2011 )
Beratende Kommission hat neues Mitglied und gibt Empfehlung ab
Geschrieben von Weller
Friday, 25. November 2011
Die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz, hat am 17.11.2011 in Berlin eine weitere Empfehlung gegeben.
Im Rahmen ihrer Sitzung in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt empfahl die Kommission unter der Leitung ihrer Vorsitzenden, Frau Professor Dr. Jutta Limbach, die Gemälde „Gutshof in Dangast“ (1910) und „Selbstbildnis“ (1920) von Karl Schmidt-Rottluff an Roberto Graetz zu-rück zu geben.
Der Empfehlung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Robert Graetz (1878 - 1945) war ein Berliner Textilfabrikant. Seine Kunstsammlung umfasste auch die beiden Gemälde Schmidt-Rottluffs. Als Jude wurde Robert Graetz von den Nationalsozialisten verfolgt und verlor in den Jahren 1939 und 1940 nahezu sein gesamtes Vermögen. Sein Unternehmen („Glass & Graetz“) befand sich seit 1938 in Liquidation und wurde am 18.04.1940 aus dem Handelsregister gelöscht. Zwei Jahre spä-ter, am 18.04.1942, wurde Robert Graetz deportiert und ermordet. Es ist gut belegt, wenn auch nicht sicher bewiesen, dass die Bilder bis mindestens 1938 im Besitz von Robert Graetz waren. Im Jahr 1953 sind die bei-den Werke bei der Galerie Mathiesen in Berlin aufgetaucht und wurden im selben Jahr zu dem auffällig niedrigen Preis von 1.500 DM („Gutshof in Dangast“) bzw. 2.000 DM („Selbstbildnis“) vom Land Berlin gekauft. Heute sind beide Gemälde 2.500.000 Euro („Gutshof in Dangast“) bzw. 520.000 Euro („Selbstbildnis“) wert. Sie waren Bestandteil der Galerie des 20. Jahrhunderts und befinden sich heute als Leihgabe des Landes Berlin in der Neuen Nationalgalerie. Trotz umfangreicher Recherchen war es bis heute nicht möglich, das Schicksal der Werke zwischen September 1933 bzw. Dezember 1938 und 1953 aufzuklären.
Der Enkel und Alleinerbe von Robert Graetz, Roberto Graetz, beantragte die Rückgabe der Gemälde, da es keine begründeten Anhaltspunkte gäbe, die gegen einen NS-verfolgungsbedingten Verlust sprächen. Ob die Bilder zwischen Dezember 1938 und der Verhaftung von Robert Graetz im April 1942 von diesem aus einer wirtschaftlichen Zwangslage heraus verkauft wurden, ob sie beschlagnahmt, während einer Speditionseinlagerung gestohlen wurden oder auch im zwangsverkauften Haus geblieben sind, spie-le dafür keine Rolle.
Das Land Berlin lehnte die Herausgabe ab, da es auch einen nicht NS-verfolgungsbedingten Verlust der Werke für denkbar hält. Es bedürfe da-her einer ausreichenden Darlegung für den Zeitpunkt und die Art des Vermögensverlustes sowie dessen Verfolgungsbedingtheit. Im Fall eines Verkaufes müsse etwa die Zahlung eines angemessenen Kaufpreises und die freie Verfügbarkeit hierüber geprüft werden können.
Die Parteien konnten keine Einigung erzielen und stimmten daher darin überein, den Fall der Beratenden Kommission im Hinblick auf eine Empfehlung vorzulegen.
Nach Auffassung der Beratenden Kommission ist aufgrund der historischen Gesamtsituation, der Verfolgung von Robert Graetz und mangels konkreter gegenteiliger Belege zu vermuten, dass die beiden Gemälde NS-verfolgungsbedingt verloren gegangen sind und deshalb zurück gegeben werden sollten.
Im Rahmen der Sitzung begrüßte Professorin Dr. Jutta Limbach Dr. Hans Otto Bräutigam als neues Kommissionsmitglied. Dr. Bräutigam ist Nach-folger von Professor Dr. Patzig, der der Beratenden Kommission von 2003 bis 2010 angehörte.
Aufgabe der Beratenden Kommission ist es, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den heutigen Besitzern und den ehemaligen Eigentümern von Kulturgütern bzw. deren Erben zu vermitteln, wenn dies von beiden Seiten gewünscht wird. Sie kann eine moralisch begründete Empfehlung zur Lösung des Konflikts aussprechen. Zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Kommission haben sich Bundespräsident a. D. Dr. Richard von Weizsäcker, die ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages Professor Dr. Rita Süssmuth, die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Jutta Limbach, der Jurist Dr. Hans Otto Bräutigam, der Rechtsphilosoph Professor Dr. Dr. Dietmar von der Pfordten, der Histori-ker Professor Dr. Reinhard Rürup, der Kunsthistoriker Professor Dr. Wolf Tegethoff und die Philosophin Professor Dr. Ursula Wolf bereit erklärt.
Die Koordinierungsstelle Magdeburg (www.lostart.de) ist Geschäftsstelle der Beratenden Kommission und Anlaufstelle für Antragsteller.
Letzte Aktualisierung ( Friday, 25. November 2011 )
Bundesgerichtshof entscheidet zum Stuttgarter Bahnhof
Geschrieben von Weller
Friday, 25. November 2011
Der Bundesgerichtshof teilt durch Pressemitteilung Nr. 186/11 vom 24.11.2011 mit:
Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Rechtsstreit zwischen einem Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Deutschen Bahn AG die Nichtzulassungsbeschwerde des klagenden Erben zurückgewiesen. Mit seiner Beschwerde wollte der Kläger erreichen, dass der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Oktober 2010 zulässt und über den Fall verhandelt.
Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist nach einem Entwurf von Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz aus dem Jahre 1911 gestaltet worden. Diese Gestaltung ist urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtsschutz besteht, nachdem der Architekt im Jahre 1956 verstorben ist, noch bis Ende des Jahres 2026. Die im Rahmen des Infrastrukturprojekts "Stuttgart 21" vorgelegte Planung der Deutschen Bahn AG sieht den Abriss der Seitenflügel und der Treppenanlage in der großen Schalterhalle vor. Einer dieser Seitenflügel ist bereits im Jahre 2010 abgerissen worden. Der Kläger sieht durch diesen, teilweise bereits vollzogenen Teilabriss des Bahnhofsgebäudes die Urheberpersönlichkeitsrechte von Paul Bonatz beeinträchtigt. Mit der Klage will er den Wiederaufbau des Nordwest-Flügels erreichen sowie den Abriss des Südost-Flügels und der Treppenanlage verhindern. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart haben die Klage abgewiesen. Die Revision war vom Oberlandeslandesgericht nicht zugelassen worden.
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt und entschieden, dass Gründe für eine Zulassung der Revision nicht vorliegen. Nach § 543 Abs. 2 ZPO ist die Revision nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. Diese Voraussetzungen waren vorliegend nicht erfüllt. Die maßgeblichen Rechtsfragen, die sich in dem Verfahren gestellt haben, hat der Bundesgerichtshof bereits in früheren Entscheidungen geklärt. Das Urteil des Oberlandesgerichts ließ auch keine Rechtsfehler erkennen, die eine Zulassung der Revision erfordert hätten.
Beschluss vom 9. November 2011 - I ZR 216/10
Oberlandesgericht Stuttgart - Urteil vom 6. Oktober 2010 - 4 U 106/10
GRUR-RR 2011, 56
LG Stuttgart - Urteil vom 20. Mai 2010 - 17 O 42/10
ZUM-RD 2010, 491
Karlsruhe, den 24. November 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Die Zeitkunst berichtet in der aktuellen Ausgabe über die achte Ausgabe der Basel Ancient Art Fair (BAAF), die vom 4.11. bis zum 9.11.11 stattfand. Die Antikenmesse ist inzwischen die größte Spezialmesse für die Kunst der Alten Kulturen.
Alle Aussteller der BAAF sind Mitglieder der International Association of Dealers in Ancient Art. Diese bürgt für die Einhaltung strenger Richtlinien bezüglich Echtheit und Provenienz der zum Kauf angebotenen Objekte. Auch das Art Loss Register, das über eine umfangreiche Datenbank über vermisste und gestohlene Kulturgüter verfügt, bot auf der Messe seine Dienstleistungen an. Laut Artikel hat sich auch die Einführung des Kulturgütertransfergesetzes vor sechs Jahren bewährt und den Standort Schweiz für den Kunsthandel noch sicherer gemacht.
veröffentlicht in der Monatszeitung Zeitkunst (November 2011)
Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 22. November 2011 )
Den Kunstfälschern auf der Spur
Geschrieben von Melanie Schloss
Tuesday, 22. November 2011
Das Wiesbadener IMS untersucht Kunst und Antiquitäten auf ihre Echtheit:
Vor dem Hintergrund des Kunstfälscherprozesses um Beltracchi und der andauernden Sorge um die Authentizität eines Kunstwerkes, führte die Zeitkunst ein Interview mit Herrn Dr. Harald Müller vom IMS Institute for Materials Science and Authenticity Testing, in dem der Geschäftsführer betont, dass die wissenschaftliche Analyse als Beweis der reinen Erfahrung vorgezogen werden sollte. Zu sehr verlassen sich Sammler und Händler auf Indizien, welche aus persönlichen Erfahrungen, Stil und scheinbarer Materialbeschaffenheit des Werkes resultieren.
Das Institut führt chemische Analysen sowie physikalische und materialwissenschaftliche Untersuchungen durch und gewinnt dadurch objektive Daten, die eine Alters-, Herkunfts- und Echtheitbestimmung ermöglichen. Im IMS tauschen sich Materialwissenschaftler, Chemiker und Archäologen aus. Außerdem werden für spezielle Untersuchungen Kooperationen mit Betreibern wissenschaftlicher Großgeräte (z.B. Teilchenbeschleuniger) unterhalten.
veröffentlicht in der Monatszeitung Zeitkunst (November 2011)
Editorial: Der Heidelberger Kunstrechtstag in der Heidelberger Akademie der Wissenschaften Erik Jayme S. 86 Programm S. 87 Teilnehmerliste S. 90 (Rechtliche) Risiken beim internationalen Kauf von Kunst Markus Müller-Chen S. 93 Entwicklungen in der Praxis des Auktionators: Das „Frühwarnsystem“ des BDK Thilo Winterberg S. 96 Pflichten und Obliegenheiten im Kunstauktionswesen: Einlieferer, Experte, Auktionshaus, Ersteigerer – Einige Fallstudien Erik Jayme S. 97 Deaccessioning: Eigentum verpflichtet – kann aber auch Bewegungsunfähigkeit erwirken Raimund Stecker S. 98 Pragmatischer Idealismus: Über das Arbeitsverhältnis von Galerist und Künstler Birgit Maria Sturm S. 98 Kunstvertrieb durch Kunstvereine? Anja Casser S. 99 Die Spaltung von Kunstwerken aus rechtlicher Sicht Bruno Glaus S. 100 Abbildungen gemeinfreier Kunstwerke – Rechte des Sacheigentümers Timo Prengel S. 105 Die Rücken der Bilder – Die Relevanz von Hängungsanweisungen Urban von Detten S. 106 Reproduktionsrechte an Kunstwerken – Gibt es ein Recht am Bild der eigenen Sache? Erik Jayme S. 107 Wien: Einladung zum Symposium: Kulturgüterschutz in Europa Schutz von archäologischem Kulturgut – Schwerpunkt Griechenland und Türkei S. 119 Kulturgüterschutz – Kunstrecht – Kulturrecht, Festschrift für Kurt Siehr zum 75. Geburtstag Annette Froehlich S. 120 IFKUR news 3/2011 und Impressum S. 121
Art, Cultural Heritage and the Market: Ethical and Legal Issues März 15 (08:00) - März 16 (2359), 2012 (General) The Thursday conference is open to an audience interested in current developments concerning the art market, its legal and ethical aspects, as well as current developments in global issues of cultural heritage protection. Specifically invited are staff ...